Auf der Basis von Art.73 Abs. 1 Nr.19 und Art. 74 Abs. 1 Nr. 1,11 trat am 26. Juli 2012 für den Bereich der Bundesrepublik das Mediationsgesetz in Kraft. Das Mediationsgesetz ist ein Bundesgesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren zur außergerichtlichen Konfliktbeilegung. Ein gut ausgebildeter Mediator, sozusagen ein außergerichtlicher Vermittler in einem Kommunikationsprozess, spielt hierbei eine große Rolle. Im Privat- und Berufsleben entstehen heutzutage immer häufiger Konflikt- und Verhandlungssituationen, die ohne Hilfe von außen nicht zu lösen sind. In solchen, oft festgefahrenen Situationen, kann die Mediation zur Beilegung des Konfliktes beitragen. Die Medianten sind in diesem Verfahren bestrebt mit der Hilfe einer dritten, sogenannten allparteilichen Person, dem Mediator, zur gütlichen Einigung zu gelangen, die den Interessen und Bedürfnissender streitenden Parteien entspricht. Auf der Seite Mediator aus Freiburg erfährt der Interessent weitere Informationen zum Thema Mediation und wie man Mediator werden kann.
Ausbildung bei einem staatlich anerkannten Bildungsträger
Der Mediator hat bei der Mediation nicht die Aufgabe eine Entscheidung zu treffen, sondern hat nur die Verantwortung für das Verfahren. Um als Mediator ein strukturiertes freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konfliktes zu leiten, ist eine Ausbildung bei einem stattlich anerkannten Bildungsträger nach dem Mediationsgesetz (MediationsG) vom 21.Juli (BGBI. IS.1577) §5 Aus- und Fortbildung des Mediators (zertifizierter Mediator) erforderlich. Die Ausbildung vermittelt Grundwissen in Konflikt- und Verhandlungsführung, der psychologischen Problemlösung und Psychotherapie. Kenntnisse auf dem Gebiet der Systemischen Therapie sind zur Ausübung der Tätigkeit erforderlich. Die Humanistischen Psychologie, sowie die Fachgebiete Konflikt und Kommunikationswissenschaften gehören zum Ausbildungsprogramm.
Eigenverantwortlichkeit bleibt bestehen
Eigenverantwortlichkeit der Konfliktparteien gehört zur Grundidee der Mediation. Die streitenden Parteien sind mit dem Inhalt des Streitfalls bestens vertraut, daher liegt der Schlüssel zur Lösung des Problems und der Weg zur Einigung, bei den Beteiligten selbst. Der Mediator leitet lediglich durch seine Unterstützung den Prozess der Mediation.