Braucht mein Kind einen Schulbegleiter?

Hat Ihr Kind eine körperliche oder geistige Behinderung? Haben Sie ein Kind mit Autismus-Spektrum-Störung? Sie benötigen Unterstützung für Ihr Kind im Schulalltag? Diese Unterstützung kann ein Schulbegleiter geben:

Kinder in Deutschland sind schulpflichtig. Der Übergang vom Kindergarten in die Schule ist eine besondere Zeit. Gerade für Eltern von Kindern mit Behinderungen ist dies oft eine Herausforderung.

Schulen und Schulförderung – Fragen und Antworten

Eltern von Kindern mit Behinderungen sollten sich vorab über viele Fragen im Klaren sein:

  • Soll unser Kind eine Regelschule oder eine Regelschule besuchen?
  • Wer entscheidet das?
  • Braucht unser Kind die Hilfe eines Mitschülers?
  • An wen muss ich mich diesbezüglich wenden?
  • Und wie wird das alles finanziert?

Wir wollen Antworten auf die wichtigsten Fragen geben. Bildung ist eine nationale Angelegenheit. So regelt das Bundesschulgesetz, welche Schulen ein behindertes Kind besuchen kann und welche Möglichkeiten Eltern haben. Sie sind sehr verschieden. Daher beschränkt sich der Text auf eine allgemeine Beschreibung. In einzelnen Bundesländern kann es zu Abweichungen kommen.

Wer ist für den Schulbegleiter verantwortlich?

Die Schulbehörden sind dafür verantwortlich, klarzustellen, welche Schulen die Kinder besuchen. Bei einem behinderten Kind stellen Sie in der Regel zunächst fest, welche Art von Unterstützung das Kind benötigt. Er muss dann entscheiden, wo er das Kind gut erzieht, zum Beispiel in einer Regelschule oder einer Sonderschule. Entscheidend sind die individuellen Bedürfnisse des Kindes.

Eltern können in der Regel zwischen einer Regelschule oder einer Privatschule wählen. Viele staatliche Schulgesetze sehen jedoch vor, dass die Schulbehörden unter bestimmten Umständen auch Eltern ungehorsam sein können. Zum Beispiel, wenn die materiellen oder personellen Ressourcen der gewählten Schule nicht ausreichen. Am Ende dieses Verfahrens wird das Kind von der zuständigen Schulbehörde einer bestimmten Schule oder einem bestimmten Schultyp (Regelschule oder Förderschule) zugeteilt. Oder die Eltern entscheiden lassen. Stellt sich heraus, dass ein behindertes Kind eine Regelschule besuchen kann, stellt sich die Frage, ob das Kind aufgrund seiner Behinderung zusätzliche Unterstützung benötigt.

Denn die sonderpädagogische Förderung in einer Regelschule reicht oft nicht aus. Deshalb benötigen viele Kinder mit Behinderungen in einer Regelschule die Unterstützung einer Begleitperson (Mitschüler).

Schoolmate Assistance ist ein Integrationsunterstützungsdienst. Dieses Recht steht einem behinderten Kind zu, wenn das Kind eine schwere oder drohende Behinderung hat und wegen der Behinderung auf die Unterstützung eines Mitschülers angewiesen ist.

Übrigens ist der Träger der Integrationshilfe an die Entscheidung des Schulträgers gebunden. Das bedeutet, wenn die Schulleitung dem regelmäßigen Besuch zustimmt, kann der Träger der Integrationsförderung das Hilfeersuchen der Schule nicht mit der Begründung ablehnen, dass die Leistung nicht erforderlich wäre, wenn das Kind bereits eine Sonderschule besucht hätte.

In einer Sonderschule besteht der Hauptauftrag der Schule darin, die Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern mit Behinderungen sicherzustellen. Es gibt jedoch immer wieder Fälle, in denen Kinder mit besonderen Bedürfnissen besondere Bedürfnisse haben, die von einer Sonderschule nicht abgedeckt werden können. In diesen Fällen stellt sich die Frage, ob der Anspruch des Schulleiters auf Betreuung durch den Schulleiter während des Besuchs einer Privatschule gerechtfertigt ist. Sozialgerichte haben diese Frage in den letzten Jahren unterschiedlich bewertet. Deutschlands oberstes Sozialgericht, das Bundessozialgericht, hat 2019 in dieser Angelegenheit entschieden.

Auch an Privatschulen besteht das Recht auf Studienförderung. Allerdings ist es wie in Regelschulen unabdingbar, dass Schullehrer nur unterstützende Aufgaben wahrnehmen. Der Lehrer kann die Aufgaben des Lehrers nicht direkt ausführen.

Mitschüler ersetzen keine Lehrer. Aber helfen Sie dem Lehrer bei den Hausaufgaben, damit das behinderte Kind von den Angeboten der Schule profitieren kann.

Zum Beispiel kann Unterstützung im Klassenzimmer oder in der Pause verfügbar sein. Manche Kinder brauchen auch Unterstützung in sozialen und emotionalen Bereichen, Kommunikation, An- und Ankleiden, Essen und Toilettengang.

Wo kann ich einen Schulbegleiter beantragen?

Der Schulunterstützungsdienst ist in den meisten Fällen der Integrationsunterstützungsdienst. Verantwortlich ist der integrierte Supportanbieter. Je nach Bundesland kann dies das Land selbst, eine überörtliche Behörde oder eine Kommune sein.

Eine Pflegekraft oder ein Gesundheitsdienstleister kommt nur dann als Leistungserbringer in Frage, wenn die Betreuungsbedürftigkeit in der Schule pflegerischer oder therapeutischer Natur ist.

(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

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