Mit der Geburt ist der Mensch bestimmten Risiken ausgesetzt. Risiken sollten deshalb frühzeitig zu günstigen Konditionen abgesichert werden. Man sollte zwischen Pflicht- und Kannversicherungen unterscheiden. Zu den Pflichtversicherungen gehört der Privat- und Berufsrechtsschutz, obwohl diese beiden Versicherungen nicht gesetzlich vorgeschrieben sind. Gesetzlich vorgeschrieben sind z.B. die KFZ-Haftpflicht- und die Krankenversicherung.
Eine private Rechtsschutzversicherung ist ein Versicherungsvertrag, bei dem der Versicherer gegen Prämienzahlung des Versicherungsnehmers im Versicherungsfall verpflichtet ist, die erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherten im vereinbarten Umfang zu erbringen. Die Leistungen der Versicherer sind bei Privat-und Berufsrechtsschutz ähnlich gelagert. Nach Abschluss einer Berufsrechtsschutzversicherung sind Streitigkeiten aus bestehenden Arbeits- und Dienstverhältnissen abgedeckt.
Privat- und Berufsrechtsschutz , Leistungsumfang
Nach Abschluss einer Privat-und Berufsrechtsschutz besteht der Versicherungsschutz erst nach Ablauf einer Wartezeit von drei Monaten nach Versicherungsbeginn. Der Leistungsumfang bei Privat-und Berufsrechtsschutz ist entweder ohne Deckungsbegrenzung oder bis zu der im Vertrag vereinbarten Deckungssumme, die im Regelfall bei 250.000 € liegt und ausreichend ist, um zwei Instanzen zu Durchschreiten. Die Versicherer übernehmen
die gesetzlichen Anwaltsgebühren des vom Versicherten frei wählbaren Rechtsanwaltes,
Zeugengelder/Sachverständigenhonorare und Gerichtskosten. Außergerichtliche Privatgutachten, die oft notwendig sind, werden nicht von Privat-und Berufsrechtsschutz übernommen. Um den optimalen Versicherungsanbieter zu wählen, sollte der Konsument evtl. in einigen Online-Portalen die Angebote zum Privat-und Berufsrechtsschutz vergleichen und darauf achten, dass man rundum gut abgesichert ist. Das bedeutet, dass sowohl Kosten für außergerichtliche Einigungen unter Zuhilfenahme eines Anwalts wie auch komplexe Prozesse versichert sind.
Privat- und Berufsrechtsschutz, Besonderheiten, online-Ratgeber
Der Berufsrechtsschutz setzt bei Inanspruchnahme generell eine Selbstbeteiligung fest. Diese sollte stets berücksichtigt werden. Wichtig ist insbesondere, dass eventuelle Initialberatungen und Auskünfte geleistet werden, ohne dass die Selbstbeteiligung berechnet wird.
Online-Ratgeber zum Privat-und Berufsrechtsschutz zeigen, welche Policen Versicherte brauchen und wo gefährliche Deckungslücken bestehen. Neben dem sinnvollen Privat-und Berufsrechtsschutz findet man bei den online-Ratgebern alle Details für den passenden Schutz für Berufsunfähigkeit, die günstigste Haftpflicht- und Krankenversicherung, sowie Informationen über Auto-, Gebäude- und Hausratversicherungen.