Es gibt verschiedene Arten von Führungszeugnissen, so führt zum Beispiel das Bundesamt für Justiz ein Zentralregister sowie ein Erziehungsregister. Wer ein polizeiliches Führungszeugnis benötigt, der bekommt einen Auszug aus dem Bundeszentralregister.
Bei den verschiedenen Führungszeugnissen unterscheidet man:
Privatpersonen – Führungszeugnis
Diese Art Führungszeugnis wird oft von Arbeitgebern verlangt. Hier kommt es immer darauf an, welche Tätigkeit der Arbeitnehmer ausführt. In solch einem Zeugnis sind allerdings nicht alle eventuelle Delikte verzeichnet.
Erweitertes Führungszeugnis
Seit Mai 2010 gibt es das sogenannte erweiterte Führungszeugnis. Im Gegensatz zum normalen Führungszeugnis, bei dem überhaupt keine Delikte verzeichnet sind, stehen im erweiterten Führungszeugnis Delikte schwerer Art. Das können unter anderem sein: Sexualstraftaten, Straftat gegen die persönliche Freiheit. Diese Delikte werden immer eingetragen, auch wenn der Betroffene nur zu einer Geldstrafe verurteilt wurde.
Minder schwere Vergehen tauchen auch im erweiterten Führungszeugnis nicht auf.
Diese Art Führungszeugnis wird verlangt, wenn Personen zum Beispiel mit Minderjährigen in Kontakt kommen. Das können unter anderem Lehrer oder Leiter von Schülergruppen sein. Auch Menschen die bei einer Sicherheitsfirma beschäftigt sind, benötigen ein erweitertes Führungszeugnis.
Behördliches Führungszeugnis
Dieser Typ Zeugnis wird für Behörden ausgestellt. Das betrifft Personen die sich bei Behörden bewerben, bzw. dort eingestellt werden.
Europäisches Führungszeugnis
Personen die aus Staaten der Europäischen Union kommen und in Deutschland ihren Wohnsitz haben, kann ebenfalls ein Führungszeugnis ausgestellt werden. Dieses Zeugnis informiert über Eintragungen im Bundeszentralregister und gibt auch Auskunft bezüglich des Strafregisters des Herkunftlandes. Das Europäische Führungszeugnis kann für private Zwecke oder auch zur Vorlage bei einer deutschen Behörde ausgestellt werden.
Antragstellung
Ein Führungszeugnis kann direkt bei der zuständigen Behörde vor Ort erteilt werden. Wer ein Führungszeugnis online beantragen möchte, der muss vorab am PC diesbezüglich ein Formular ausfüllen. Ebenfalls müssen vorab die fälligen Gebühren überwiesen werden. Ebenfalls nötig, ein Identifikationsnachweis im Internet oder bei der Post. Das Führungszeugnis wird dann in der Regel mit der Post zugestellt.
(Bilderquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)